Der Schweizerische Zahnarzttarif – kurz erklärt
Verfasst: 26. August 2010, 16:38
Preisberechnungen, Tarifpositionen und überhaupt das ganze Kauderwelsch: Wer nicht täglich mit dem Zahnarzt-Tarif konfrontiert ist, hat oft Mühe, ihn zu verstehen. Daher sei an dieser Stelle das schweizerische System kurz zusammengefasst und erläutert.
Der Zahnarzttarif ist ein betriebswirtschaftlich errechneter Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO. Er ist mit den Sozialpartnern in der Schweiz (Krankenkassen, Preisüberwacher, IV, Militärversicherung, Sozialstellen, …) vertraglich festgelegt. Die aktuelle Version datiert aus dem Jahre 1994.
In einem Leistungskatalog wird jede zahnärztliche Tätigkeit einzeln aufgeführt. Die Verrichtungen des Zahnarztes oder der Zahnärztin sind dabei sehr detailliert gegliedert und in so genannten Leistungspositionen beschrieben.
So setzt sich zum Beispiel eine Zahnfüllung, die mit einem Material aus Kunststoffbasis gemacht wird aus mehreren solchen Leistungspositionen zusammen, nämlich der eigentlichen Füllung, dem Klebevorgang am Zahnschmelz und der Haftung am Dentin. Dazu kommen in der Regel weitere Leistungen wie die Anästhesie, das Schützen des Zahnes vor Feuchtigkeit mit einem Gummituch, die Fluoridierung usw.
Ob es nun sinnvoll ist, die Leistungen so detailliert auszuweisen oder ob nicht Pauschalbeträge besser wären, darüber lässt sich sicher diskutieren. Man hat sich bei uns in der Schweiz allerdings einmal für das detaillierte System entschieden und ist dabei geblieben. In anderen Ländern ist es durchaus üblich, solche Pauschalen zu verrechnen («eine Zahnfüllung kostet XY Euro»). Beide Systeme haben (wie fast immer…) Vor- und Nachteile.
So ist «unser» System schwierig zu verstehen, aber bezahlt man nur, was man auch bekommen hat. Pauschalpreise sind einfacher zu verstehen, aber möglicherweise finanziert man als «einfacher Fall» damit komplexere Fälle mit und bezahlt zu viel.
In den meisten Fällen werden aber auch bei uns diese Leistungen dem Patienten als «Pakete» zusammengefasst offeriert bzw. dann abgerechnet.
Der Tarif weist im Weiteren jeder Leistungsposition eine Anzahl Taxpunkte zu. Die Anzahl der Taxpunkte ist je nach Leistung fix (z.B. beim Röntgenbild oder bei der Anästhesie) oder variabel gehalten.
Variabel ist die Anzahl Taxpunkte bei Leistungen, die je nach Patient oder Zahn verschieden schwierig sein kann und daher auch der Aufwand variabel ist. So kann ein einfacher Fall günstiger und ein komplexer Fall teurer sein – jeder Patient bezahlt aber «seine» Leistungen.
Mit den Sozialpartnern wurde vereinbart, alle Leistungen mit fixen Taxpunkten zu versehen. Zudem wurde auch der Taxpunktwert (siehe unten) fixiert; er beträgt CHF 3.10 (Stand August 2010). Dies erleichtert die Abrechnung unter den Sozialpartnern.
Die Anzahl Taxpunkte wird zum Schluss mit dem Taxpunktwert, einem Betrag in Franken, multipliziert. Der Taxpunktwert muss in der Praxis angeschrieben sein und kann variieren. So erhält man am Schluss den Preis einer einzelnen Leistung. Bei mehreren gleichen Leistungen ist der Einzelpreis zusätzlich mit der entsprechenden Anzahl Leistungen zu multiplizieren.
Beispiel:
Anzahl Leistungen (Anz) × Anzahl Taxpunkte (TP) × Taxpunktwert (TPW) = Preis
2 x 8.5 x Fr. 3.10 = Fr. 52.70
3 x 11 x Fr. 3.10 = Fr. 102.30
4 x 5.5 x Fr. 3.10 = Fr. 68.20
und analog so weiter…
Die Tarifpositionsnummer (Pos-Nr.) ist die beschreibende Nummer, die z.B. für Abklärungen bei Versicherungen, Unfällen, Kostenübernahme durch Dritte verwendet wird.
Auf der Homepage der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO (http://www.sso.ch) finden Sie weitere Informationen sowie den gesamten Tarif, auch zum Herunterladen.
Der Zahnarzttarif ist ein betriebswirtschaftlich errechneter Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO. Er ist mit den Sozialpartnern in der Schweiz (Krankenkassen, Preisüberwacher, IV, Militärversicherung, Sozialstellen, …) vertraglich festgelegt. Die aktuelle Version datiert aus dem Jahre 1994.
In einem Leistungskatalog wird jede zahnärztliche Tätigkeit einzeln aufgeführt. Die Verrichtungen des Zahnarztes oder der Zahnärztin sind dabei sehr detailliert gegliedert und in so genannten Leistungspositionen beschrieben.
So setzt sich zum Beispiel eine Zahnfüllung, die mit einem Material aus Kunststoffbasis gemacht wird aus mehreren solchen Leistungspositionen zusammen, nämlich der eigentlichen Füllung, dem Klebevorgang am Zahnschmelz und der Haftung am Dentin. Dazu kommen in der Regel weitere Leistungen wie die Anästhesie, das Schützen des Zahnes vor Feuchtigkeit mit einem Gummituch, die Fluoridierung usw.
Ob es nun sinnvoll ist, die Leistungen so detailliert auszuweisen oder ob nicht Pauschalbeträge besser wären, darüber lässt sich sicher diskutieren. Man hat sich bei uns in der Schweiz allerdings einmal für das detaillierte System entschieden und ist dabei geblieben. In anderen Ländern ist es durchaus üblich, solche Pauschalen zu verrechnen («eine Zahnfüllung kostet XY Euro»). Beide Systeme haben (wie fast immer…) Vor- und Nachteile.
So ist «unser» System schwierig zu verstehen, aber bezahlt man nur, was man auch bekommen hat. Pauschalpreise sind einfacher zu verstehen, aber möglicherweise finanziert man als «einfacher Fall» damit komplexere Fälle mit und bezahlt zu viel.
In den meisten Fällen werden aber auch bei uns diese Leistungen dem Patienten als «Pakete» zusammengefasst offeriert bzw. dann abgerechnet.
Der Tarif weist im Weiteren jeder Leistungsposition eine Anzahl Taxpunkte zu. Die Anzahl der Taxpunkte ist je nach Leistung fix (z.B. beim Röntgenbild oder bei der Anästhesie) oder variabel gehalten.
Variabel ist die Anzahl Taxpunkte bei Leistungen, die je nach Patient oder Zahn verschieden schwierig sein kann und daher auch der Aufwand variabel ist. So kann ein einfacher Fall günstiger und ein komplexer Fall teurer sein – jeder Patient bezahlt aber «seine» Leistungen.
Mit den Sozialpartnern wurde vereinbart, alle Leistungen mit fixen Taxpunkten zu versehen. Zudem wurde auch der Taxpunktwert (siehe unten) fixiert; er beträgt CHF 3.10 (Stand August 2010). Dies erleichtert die Abrechnung unter den Sozialpartnern.
Die Anzahl Taxpunkte wird zum Schluss mit dem Taxpunktwert, einem Betrag in Franken, multipliziert. Der Taxpunktwert muss in der Praxis angeschrieben sein und kann variieren. So erhält man am Schluss den Preis einer einzelnen Leistung. Bei mehreren gleichen Leistungen ist der Einzelpreis zusätzlich mit der entsprechenden Anzahl Leistungen zu multiplizieren.
Beispiel:
Anzahl Leistungen (Anz) × Anzahl Taxpunkte (TP) × Taxpunktwert (TPW) = Preis
2 x 8.5 x Fr. 3.10 = Fr. 52.70
3 x 11 x Fr. 3.10 = Fr. 102.30
4 x 5.5 x Fr. 3.10 = Fr. 68.20
Anz | Beschreibung | Pos-Nr. | TP | TPW | Preis |
2 | Fissurenversiegelung, pro Zahn | 4582 | 8.5 | 3.10 | 52.70 |
3 | Infiltrationsanästhesie | 4065 | 11 | 3.10 | 102.30 |
4 | Zahnröntgenaufnahme | 4050 | 5.5 | 3.10 | 68.20 |
Die Tarifpositionsnummer (Pos-Nr.) ist die beschreibende Nummer, die z.B. für Abklärungen bei Versicherungen, Unfällen, Kostenübernahme durch Dritte verwendet wird.
Auf der Homepage der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO (http://www.sso.ch) finden Sie weitere Informationen sowie den gesamten Tarif, auch zum Herunterladen.